Für die Elternmitwirkung an Schulen gibt es folgende Gremien:

1) Klassenpflegschaft

 

Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten und der Lehrer wird in Klassenpflegschaften verwirklicht. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler und Schülerinnen, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin. Die Eltern sind an der Bildungs-und Erziehungsarbeit in der Klasse beteiligt. Die Beteiligung umfasst mit Ausnahme der Leistungsbeurteilung u.a. die Beratung über:

  • Anregung der Einführung von Lehrmitteln
  • Bewältigung von Erziehungsproblemen
  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule etc.

Die Eltern können nach Absprache mit der Lehrerin am Unterricht und an Veranstaltungen der jeweiligen Klasse teilnehmen. Für die Dauer eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft aus dem Kreis der Eltern eine /einen

Vorsitzende(n).Nach deren/dessen Wahl übernimmt diese(r) die Leitung weiterer Wahlen . Wahlberechtigt sind alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In der Klassenpflegschaft haben die Eltern für jedes von ihnen zu vertretende Kind gemeinsam eine Stimme. Wählbar sind auch Abwesende, wenn sie vorher schriftlich ihr Einverständnis für eine Kandidatur erklärt haben.

Das Wahlergebnis wird in einer Niederschrift festgehalten.

 

2) Die Klassenkonferenz

 

Zur Klassenkonferenz gehören alle Lehrerinnen, die in der jeweiligen Klasse unterrichten. Den Vorsitz führt die Klassenlehrerin. Soweit es nicht um Leistungsbewertung geht, kann außerdem der oder die Klassenpflegschaftsvorsitzende mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

 

3) Schulpflegschaft

 

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Ihre Stellvertretungen nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil, ebenso die Schulleiterin.

Die Vorsitzende der Schulpflegschaft und ihre Stellvertreterin werden von den Mitgliedern für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Wählbar sind auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaft. Sie werden dadurch Mitglieder der Schulpflegschaft.

  

Schon seit Jahren besteht eine gute und enge Zusammenarbeit der Schulpflegschaft mit dem Förderverein, dem Kollegium und der Schulleitung. Dazu gehört der offene Austausch von Meinungen und Informationen, der Respekt vor der Meinung anderer und die Bereitschaft zur Diskussion.
Die Schulpflegschaft arbeitet „Hand in Hand" mit dem Förderverein. Das gilt insbesondere für die Organisation bei Schulaktivitäten und Anschaffungen. Deshalb ist es selbstverständlich, dass bei den Schulpflegschaftssitzungen der Förderverein mit eingeladen wird.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule.

Ansprechpartnerinnen sind:

 

Vorsitzende : Anke Gerheim-Braun Telefon 05421 / 5934
Stellvertreterin: Susanne Wilhelm

4) Schulkonferenz

 

Bei Grundschulen besteht die Schulkonferenz je zur Hälfte aus Vertretern des Lehrerkollegiums und der Elternschaft .Die Schulleiterin ist Vorsitzende der Schulkonferenz und leitet sie. Sie stellt Anträge und informiert. Sie hat jedoch kein Stimmrecht; bei Stimmengleichheit gibt ihre Stimme den Ausschlag.

Als gemeinsames Beschlussorgan hat die Schulkonferenz umfassende Aufgaben und Rechte. Sie berät, empfiehlt und entscheidet u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Einführung von Lehr- und Lernmitteln an der Schule
  • Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts
  • Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
  • Bewegliche Ferientage etc.